Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 Aktiengesetzt (AktG) verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.
Abweichungen werden in der Entsprechenserklärung aufgezeigt.
Erklärung zur Unternehmensführung
Hier finden Sie die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung.